Ihre Kanzlei für Immobilien-
und Mietrecht

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Immobilienrecht

Profitieren Sie beim Erwerb, beim Bau oder aber der Übertragung Ihres Immobilieneigentums von meiner langjährigen Erfahrung, fortlaufend geschult in regelmäßigen Weiterbildungen für Vertragsgestaltung und -überprüfung von Bau-, Kauf-, Schenkungs- und Erbverträgen,

– rechtliche Vertretung bei baurechtlichen Genehmigungen,
– Einräumung und Löschung von Sicherheiten im Grundbuch,
– Einräumung von Gebrauchsrechten (Grunddienstbarkeiten, Nießbrauch)
– Begründung und Auseinandersetzung von Miteigentümergemeinschaften (Erbengemeinschaften, Teilungsversteigerungen, Vermögensausgleich unter Ehegatten)

Vertrauen Sie dabei auf ein weitreichendes Netzwerk von Notaren, Wertgutachtern und Bausachverständigen.


Hinweis

Bezüglich meiner Beratung und Vertretung in Ihren Rechtsfragen:

Ihre rechtliche Frage sollte einen eindeutigen und eingrenzbaren Sachverhalt betreffen.

Ihre Anfrage ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Anschließend erhalten Sie per Email einen Kostenvoranschlag über die Beantwortung Ihrer Frage.

Der Preis für die Beantwortung der Frage richtet sich nach der Schwere des Falls, dem Aufwand, der Verantwortung und dem Haftungsrisiko.

Erst wenn Sie diesen Kostenvoranschlag akzeptieren und dem Rechtsanwalt beauftragen, erfolgt die Beantwortung Ihrer Frage; in der Regel innerhalb 1-2 Werktagen.

Anschließend erhalten Sie eine Rechnung per Post. Der Rechtsanwalt ist jedoch berechtigt, für die entstandenen und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss fordern, § 9 RVG.

Insbesondere bei neuen Mandanten oder erstmaliger Mandatierung wird eine Tätigkeit des Anwalts deshalb erst nach Eingang des Rechnungsbetrags erfolgen.

Sollte Sie weitere Rückfragen zu der Antwort des Rechtsanwalts haben, so sind diese im Preis der Beratung enthalten. Darüber hinausgehende Fragen stellen jedoch eine neue Anfrage dar.